Tipps gegen unerwünschte Werbung

Persönlicher Tipp – Unerwünschte Anrufer erkennen und abweisen

Vor allem Werbeanrufer oder andere „Keiler“ lassen selbst nach Beschwerden nicht locker.

Jeder angenommene Anruf kostet wertvolle Zeit. Für besonders hartnäckige Anrufer gibt es einen simplen Trick, mit dem Sie Störenfriede sofort erkennen und abweisen.

Eigener Eintrag für Nervensägen: Sofern unerwünschte Anrufer die Rufnummer übermitteln, hilft ein einfacher Eintrag im Adressbuch! Hierzu richten Sie in Ihrem Telefon-Adressbuch einen neuen Kontakt z.B. namens „Unerwünschter Anrufer“ ein. Zusätzlich wäre sogar ein eigener „Klingelton“ für diesen Anrufer möglich, um den nervenden Anrufer gleich am Klingelton zu erkennen. Als „Draufgabe“ können Sie sogar ein passendes Foto (z.B. ein Durchfahrt-Verboten-Schild oder eine Stopp-Tafel) diesem Adresseintrag hinzufügen.

Sobald ein neuer Störenfried anruft, müssen Sie diese neue Nummer lediglich diesem Kontakt „Unerwünschter Anrufer“ zuweisen bzw. hinzufügen.

Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt leider weiterhin bestehen: anonyme Anrufer lassen sich auf diese Weise nicht erfassen.


Was tun bei unerwünschter Werbung per eMail / Post?

Tragen Sie sich in der ROBINSONLISTE ein!
Aufkleber gegen unerwünschte Werbeflut per Post.

Unerwünschte Werbe eMails

Wenn Sie keine unerwünschten Werbezusendungen von Firmen per E-Mail wünschen, können Sie sich in die ECG-Liste der Rundfunk & Telekom-Regulierungsbehörde eintragen.
Informationen dazu finden Sie auf www.rtr.at

Die Eintragung in die elektronische Robinsonliste erfolgt ausschließlich über die RTR:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79,
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 0, Fax: +43 (0) 1 58058 - 9191 E-Mail: rtr@rtr.at

Die Eintragung kann allerdings nur sehr eingeschränkt vor Spam-Mails schützen. Denn die meisten dieser Mails werden von Personen versandt, die sich nicht an rechtliche Vorschriften halten und daher auch die ECG-Liste nicht beachten. Einen effektiven Schutz vor Spam-Mails bietet nur ein guter Spam-Filter!

Wie kann man sich in diese Liste eintragen lassen?

  • Senden Sie eine E-Mail, bei der die einzutragende E-Mail-Adresse als Absender aufscheint, an eintragen@ecg.rtr.at.
  • Sie erhalten kurz darauf eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung aufgefordert werden. Wenn Sie diese E-Mail beantworten, wird Ihre E-Mail-Adresse eingetragen.
  • Es können nur einzelne E-Mail-Adressen eingetragen werden, keine ganzen Domains, da nicht nachgeprüft werden kann, ob der Domaininhaber für alle Personen vertretungsbefugt ist, die eine E-Mail-Adresse dieser Domain haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Websites:

Die Robinsonliste der WKO gilt nur für Österreich. In Deutschland wird eine Robinsonliste vom Deutschen Dialogmarketing Verband DDV geführt, in der Schweiz führt der Schweizer Dialogmarketing Verband SDV eine Robinsonliste.

Werbeanrufe, Fax und SMS

Werbungen per Telefon, Fax oder SMS sind nur zulässig, wenn Sie vorher Ihre Zustimmung dazu gegeben haben, bzw. bei SMS wenn der Absender die Kontaktdaten in Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung an Ihnen erhalten hat. In jedem Fall muss eine Möglichkeit angeboten werden, weitere Werbung problemlos abzulehnen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man Ihnen gleich etwas verkaufen will. Geben Sie nicht leichtfertig persönliche Informationen preis, vor allem keine Kontodaten! Brechen Sie bei unseriösen Werbeanrufen die Verbindung am besten gleich ab.

PERSÖNLICHER TIPP von GRUBER-WEB:

Weisen Sie dem "unangenehmen Anrufer" einen treffenden "Kontaktnamen" zu - z.B. "Keiler" für Werbeanrufer; "Call-Center", ...

So wissen Sie beim nächsten Anruf sofort, dass es ein ungebetener Anruf ist ;)

Unerwünschte Werbeflut per Post

Gegen werbeüberfüllte Postkasten hilft ein "Werbeverzicht"-Aufkleber - "Bitte kein unadressiertes Werbematerial".

Auf der Website des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist das Sujet des Aufklebers kostenlos downloadbar.