Barrierefreie Website

Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und was es für Ihre Website bedeutet

Am 28. Juni 2025 ist in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) auf Basis der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie in Kraft getreten. Das Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglicher zu machen. Dieses Gesetz betrifft auch Websites, aber nicht jede Website ist gleichermaßen betroffen.

Wer ist betroffen?

Das BaFG gilt vor allem für Websites, auf denen Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft oder zur Buchung angeboten werden. Beispiele dafür sind:

  • Webshops
  • Websites mit Online-Buchungsfunktionen (z.B. für Termine, Kurse, Veranstaltungen oder Zimmer)

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wenn ein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat und/oder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt, ist es von der Verordnung befreit. Diese Ausnahme gilt für das gesamte Unternehmen, nicht nur für die Website.

Was ist jetzt zu tun?

Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist: Fällt die Website unter die oben genannten Kriterien (Webshop, Buchungsfunktion etc.)? Sind Sie ein Kleinstunternehmen?

Machen Sie Ihre Website barrierefrei: Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist und Sie kein Kleinstunternehmen sind, müssen Sie sicherstellen, dass die Website die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erfüllt. Es wird die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA empfohlen.

Barrierefreie Website

Eine barrierefreie Website hat einige entscheidende Vorteile:

  • Sie erreichen mit Ihrer barrierefreien Website eine größere Zielgruppe.
  • Die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher wird verbessert.
  • Es kann sich sogar positiv auf das Suchmaschinenranking auswirken.
  • Es ist eine lohnende Investition in die Zukunft.


Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Ihren Online-Auftritt barrierefrei zu gestalten, empfehlen wir folgende Punkte zu erfüllen:

  • Fotos bzw. Bilder und Grafiken sollen ein Alt-Attribut mit einer aussagekräftigen Beschreibung enthalten.
  • Videos und Audioinhalte mit Untertitel.
  • Texte sollen vergrößerbar sein, ohne dass die Lesbarkeit leidet oder horizontales Scrollen erforderlich ist (z.B. über den Browser regelbar).
  • Zwischen Text und Hintergrund soll ein ausreichend hohes Kontrastverhältnis bestehen.
  • Die barrierefreie Website muss mit verschiedenen Eingabegeräten bedienbar sein, nicht nur mit der Maus (z.B. über eine Tastaturnavigation).
  • Keine zeitgesteuerten Inhalte (z.B. eine Seite oder ein Formular mit einer Sitzungsdauer).
  • Navigation sollte konsistent, klar und vorhersehbar sein.
  • Linktexte sollen aussagekräftig sein und ohne Kontext des umgebenden Textes verständlich sein und das Ziel klar benennen (z.B. "Produktdetails anzeigen" statt "Hier klicken".
  • Inhalte und Bedienung soll klar und einfach zu verstehen sein (einfache und klare Sprache; kein Fachjargon oder komplexe Satzstrukturen).
  • Klare Benennung von Fehlern und Korrekturvorschlägen bei Formulareingaben.
  • Korrekte HTML-Struktur (z.B. h1 -h6 für Überschriften, ul für Listen).
  • Die Website-Inhalte sollen mit zukünftigen Technologien kompatibel sein und auch mit älteren Browserfunktionen funktionieren.
  • (Diese Liste enthält nur einen Auszug der wichtigsten Punkte als Empfehlung für eine barrierefreie Website.)