Kontrollieren Sie Ihre Website auf Rechtskonformität!
Bedenken Sie bitte immer, dass SIE ALS WEBSITE-INHABER allein für die Rechtskonformität Ihrer Geschäftskorrespondenz per Brief oder per eMail sowie für die aktuelle Richtigkeit sowie Rechtskonformität Ihrer Website verantwortlich sind! Ihre Website muss die aktuell gültigen DSGVO-Regeln UND die neuen TTDSG-Vorgaben erfüllen! Bei Missachtung drohen hohe Geldbußen. Für einen rechtskonformen Internetauftritt gibt es einiges zu beachten:
- SSL-Verschlüsselung der Website
- Impressumpflicht nach §5 Abs. 1 TMG, AGB-Angabe
- Datenschutzerklärung nach den aktuellen DSGVO-Vorgaben (inkl. "Google-Web-Fonts"-Passus sowie Tool-spezifische Angaben, ...)
- Kontaktformular nach den aktuellen DSGVO-Vorgaben einbinden
- Einwilligungen DSGVO-konform einholen (u.a. auf Widerrufsmöglichkeit hinweisen)
- Newsletter korrekt einbinden (verschlüsselt und nur mit Einwilligung des Kunden, Koppelungsverbot beachten)
- Vorsicht bei Nutzung von Besucherstatistiken und eingesetzten Plugins (Social Media Plugins, Anfahrt-Maps, Google-Fonts, Videos, ...) sowie Widgets (z.B. Buchungsmasken von Drittanbietern)
- Cookie-Consent-Tool (mit Cookie Einwilligung gem. Art. 6 Abs 1f DSGVO) inkl. Information in der Datenschutzerklärung über Art, Umfang, Zwecke und Speicherdauer der eingesetzten Cookies.
- Auftragsverarbeitungs-Verträge abschließen (mit dem Hoster, Newsletter-Anbieter, ...)
- usw.
Diese Liste ist NICHT vollständig! Abhängig von den eingesetzten Plugins/Tools und ob Ihre Website einen angebundenen OnlineShop besitzt, kommen weitere wichtige zu erfüllende Maßnahmen dazu (z.B. Verbraucherrechte-Richtlinie, "Zahlungspflichtig Buchen"-Button, Stornobedingungen, ...).
Tipp: Wenn Sie eine große Website betreiben oder Newsletter versenden, passen Sie Ihr Impressum an. Nutzen Sie für Websites das kostenlose ECG-Service von wko.at.
Für technische Hilfe wenden Sie sich bitte an unsere kostenlose WKO.at-Serviceline T 0800 / 221 223, F 0800 / 221 224, E office@wko.at).
"So wenig wie möglich, so viel wie nötig."
Minimieren Sie die Abfrage und das Speichern von personenbezogenen Daten!
Löschen Sie alle nicht notwendigen Plugins (v.a. von US-Anbietern wie z.B. Google Fonts, ...) bzw.
ersetzen Sie diese durch Alternativen von Anbietern aus der EU!
Die EU-DSGVO
Seit dem 28. Mai 2018 gilt EU-weit die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO oder kurz DSGVO). Die DSGVO regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit, Ausbildung, eMail-Adresse, IP-Adresse. Für alle Website-Betreiber ist es unabdingbar, ihre Website/n DSGVO-sicher zu machen.
Über die WKO können Sie sich auch diverse Unterlagen downloaden.
- WKO Online Ratgeber
- WKO - EU-DSGVO
- WKO - EU-DSGVO - Unterstützung zur Umsetzung
- WKO - EU-DSGVO - Einwilligungserklärung
- WKO - EU-DSGVO - Checkliste
- TrustedShop - Was bedeutet DSGVO?
- TrustedShop - Was Sie wissen müssen
Das neue TTSG
Am 1. Dezember 2021 tritt das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) in Kraft. Laut Gesetz benötigen die meisten Cookies und Tracking-Dienste eine echte Einwilligung. Damit ist ein "echtes Cookie-Consent-Tool" Pflicht!
Folgende Website informiert sehr anschaulich über DSGVO und TTSG:
Das korrekte Impressum
Informieren Sie sich auf folgenden Websites, welche Inhalte Ihr Impressum haben muss:
- www.wko.at - Loggen Sie sich mit Ihren WKO-Mitglieddaten ein und Sie können die einzelnen Dateien im Online-Hilfe-Center lesen. An dieser Stelle möchten wir Sie auch informieren, dass Sie auch Ihre Infoseite im „Firmen A-Z“ aktuell halten müssen. Eine Anleitung dazu finden Sie ebenfalls im Online-Hilfecenter der WKO.
Sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Pin-Code Ihres WKO-Accounts nicht haben, so erhalten Sie diese unter office@wko.at - WKO - Impressumvorschriften für eMails und Websites im Überblick
- Impressumsgenerator von E-Recht 24
- Impressumsgenerator der IT-Recht-Kanzlei
Folgende Websites sowie Broschüren empfehlen wir Ihnen:
Thema "Impressum" und "AGBs":
- WKO-Muster-Vorlagen (Passende Dokumente von Personalmanagement bis DSGVO-Auskünfte)
- WKO-Infobroschüre Impressumpflicht
- Muster-AGBs für die Hotellerie
Thema "Verbraucherrechte-Richtlinie":
- www.usp.gv.at - Unternehmensservice Portal
- Informieren Sie sich auch direkt bei der wko.at !
Cookie-CONSENT-Tool mit echter Einwilligung!
Für Tracking, Cookies und Co benötigen Sie ab Dezember 2021 eine "echte Einwilligung"! Das heißt, ein "herkömmlicher Cookie-Banner" ist in diesem Fall zu wenig, ein "Cookie-Consent-Tool" ist Pflicht! Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Website von eRecht24.
Wie muss ein Cookie-Banner aussehen?
Zu beachten sind folgende Punkte:
- Cookies müssen so lange deaktiviert bleiben, bis der Web-Besucher seine tatsächliche Einwilligung erklärt.
- Die Einwilligung muss der Web-Besucher aktiv setzen!
- Es muss einen "Annehmen"- und einen "Ablehnen"-Button geben, welche gleichwertig sein müssen.
- Der "Zustimmen"-Button darf nicht hervorgehoben werden.
- Der Nutzer muss umfassend (über Zwecke der einzelnen Tools, Anzahl der Anbieter und Tools sowie Sitz des Anbieters, falls dieser außerhalb der EU liegt) informiert werden.
Was passiert, wenn Ihre Website keinen Cookie-Consent-Banner hat?
Wenn Sie nach Inkrafttreten des TTDSG keine ordnungsgemäße Einwilligung einholen, drohen Ihnen im schlimmsten Fall gleich mehrere Bußgelder - wegen Verstoßes gegen die DSGVO, wegen Verstoßes gegen das TTDSG und zudem droht Ihnen eine Abmahnung.